Teamfoto der
      Anwälte vor einer Mauer

Archiv

Februar 2024: Nicht geblinkt und Unfall verursacht – wer haftet? Januar 2024: Erbrecht – können Hund, Katze & Co. eigentlich... Januar 2024: Kluge Mitdenker gesucht! Freie Mitarbeiter... Dezember 2023: Hausfriedensbruch im Strafrecht – mehr als eine... November 2023: Mietrecht – wenn der Verlust der Wohnung droht. Oktober 2023: Erbrecht – wenn uneheliche Kinder im Spiel sind September 2023: Ein guter Zweck hat Zukunft – die Stiftung als... Juli 2023: Verfassungsklage gegen Erbschaftssteuer – Bayern... April 2023: Das Berliner Testament individuell anpassen März 2023: Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem... Februar 2023: Gegenseitig zu Erben einsetzen? Dann muss das im... Dezember 2022: Frohe Weihnachten! November 2022: Reinigungskraft für unsere Kanzlei gesucht November 2022: Achtung bei Untervermietung einzelner Zimmer einer... Oktober 2022: Lohnzahlung nur, wenn die betriebsinterne... September 2022: Das Berliner Testament und seine Folgen September 2022: Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht referiert zur... Juli 2022: Preisnachlass bei Wohnungskauf muss auch den... Juli 2022: Verkehrsrecht: Flunkerei bei einer... Juni 2022: Die Teilungsversteigerung April 2022: Erbrecht: Kann der Anspruch auf den Pflichtteil... März 2022: Fahrerflucht ist keine Bagatelle Februar 2022: Ein Kind hat das Recht zu erfahren, wer sein... Januar 2022: Befristete Änderungen im Gewerbemietvertrag können... Dezember 2021: Frohe Weihnachten 2021! Dezember 2021: Eine Demenzerkrankung kann ein Testament ungültig... November 2021: Das Behindertentestament November 2021: Autofahrer sollen ein gutes Vorbild sein November 2021: Rufbereitschaftszeit kann Arbeitszeit sein Oktober 2021: Mietkündigung wegen "wirtschaftlicher Verwertung"... September 2021: Auf dem Weg ins Homeoffice gestürzt: Ist das ein... September 2021: Ist das Erbe einmal ausgeschlagen, kann dies nur... August 2021: Alleinerziehende sollten ein Testament besitzen Juli 2021: Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht berät Bündnis 90/Die... Juli 2021: Diebstahl von Desinfektionsmittel am Arbeitsplatz... Mai 2021: Der Parkplatz eines Einkaufscenters ist... Mai 2021: Welche Rechte haben Minijobber in der... Mai 2021: Verstecken Sie Ihr Geld nicht hinter einer Tapete! April 2021: Mal schnell mit dem Taschenrechner was nachrechnen... März 2021: Sobald der Mieter die Nebenkostenabrechnung...

Komplettes Newsarchiv

Das Behindertentestament

Die Heimunterbringung, Pflege und Lebenshaltungskosten eines behinderten Menschen werden vollständig von den Trägern von Sozialleistungen oder der Eingliederungshilfe finanziert, wenn der behinderte Mensch kein eigenes Vermögen hat.

Doch was ist, wenn ein Behinderter etwas erbt und damit eigenes Vermögen besitzt? In diesem Fall wird das geerbte Vermögen vom Sozialhilfeträger bis auf einen Sockelbetrag von 5.000 Euro vollständig eingezogen. Das heißt, dass das Erbe des behinderten Menschen de facto auf den Sozialhilfeträger übergeht und er Erbe nichts davon hat. Für ihn ändert sich durch die Erbschaft nichts.

Eltern, die den Wunsch haben, dass ihr behindertes Kind über den Basis-Standard hinaus finanziell gut ausgestattet ist und die gleichzeitig das Familienvermögen erhalten möchten, können ein sogenanntes "Behindertentestament" errichten. Hierbei ist es unbedingt ratsam, einen auf Erbrecht spezialisierten Fachanwalt zu Rate zu ziehen, denn es gibt einiges zu beachten!

Zweck eines Behindertentestaments ist es dafür Sorge zu tragen, dass der behinderte Erbe von der Erbschaft auch tatsächlich etwas hat und nicht in den Töpfen der Sozialhilfe verschwindet. Dass dieser Wunsch der Eltern bei den Sozialhilfeträgern nicht auf ungeteilte Freude stößt, ist verständlich. Sie hatten daher mehrfach versucht, solche Verfügungen von Todes wegen als sittenwidrig darzustellen. Der Bundesgerichtshof hat dem jedoch eine Absage erteilt (zuletzt mit der Entscheidung: BGH Beschluss vom 24.7.2019, Az.: XII ZB 560/18). Danach verstößt es nicht gegen die guten Sitten, wenn die Eltern eines behinderten Kindes durch eine geschickte Nachlassgestaltung ihr Vermögen dem Zugriff des Sozialhilfeträgers entziehen.

Allerdings ist die rechtssichere Gestaltung eines Behindertentestaments nicht trivial. Um einen Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das hinterlassene Vermögen wirksam zu verhindern, kommt man mit dem in der Praxis beliebten "Berliner Testament", bei dem sich die Ehegatten als Alleinerben und die Kinder der Ehegatten als Schlusserben vorgesehen sind, nicht weit. Es sind besondere Regelungen für jeden Erbfall der Eltern vorzusehen. Dabei muss verhindert werden, dass der Betreuer des Kindes oder der Sozialhilfeträger Zugriff auf das Vermögen des Kindes erhalten. Dazu erhält das behinderte Kind im Erbfall eines jeden Elternteils so viel, dass der Betreuer –für den das Wohl des Betreuten im Vordergrund zu stehen hat- dass eine Ausschlagung keine familiengerichtliche Genehmigung erhielte. Zugleich sollte verhindert werden, dass der Betreuer persönlich Zugriff auf die Zuwendung des behinderten Kindes erhält.

Durch geschickte Kombination des erbrechtlichen Werkzeugkastens kann sichergestellt werden, dass durch die Erbschaft das behinderte Kind eine erhöhte Lebensqualität erhält, das Vermögen im Ergebnis jedoch in der Familie verbleibt.

In unserer Kanzlei in Speyer ist Fachanwalt für Erbrecht Jürgen Lamprecht Ihr Ansprechpartner für die Erstellung eines individuellen Behindertentestamentes. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.

Screenshot von Google Maps, Adresse
        unserer Kanzlei

Lamprecht Rechtsanwälte

Adresse
Wormser Landstraße 247
67346 Speyer
Telefon
06232 / 87 67 8-0
Fax
06232 / 87 67 8-88
Sprechzeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Fr. 8-13 Uhr
Termine nach Vereinbarung.
Telefonzeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi und Fr 8-13 Uhr

Parkplätze befinden sich in ausreichender Zahl direkt vor dem Haus.

Sie können uns über das Formular eine Nachricht zukommen lassen. Wir werden diese spätestens im Laufe des nächsten Arbeitstages beantworten.

erforderlich