Foto eines Würfels mit Paragraphen statt Zählpunkten, auf einer Computertastatur

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Aktuelles

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Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Nachlasswert: Das Nachlassgericht darf diesen nicht willkürlich festlegen

Ein Erbschein kostet Geld. Wer ihn beim Nachlassgericht beantragt, hat Gebühren zu bezahlen, die sich nach dem Nachlasswert (Geschäftswert) richten. Um diesen zu ermitteln, hat der Antragsteller ein Nachlassverzeichnis mit Wertangaben beim Nachlassgericht einzureichen. Kommt der Antragsteller dieser Pflicht nicht nach, kann das Nachlassgericht den Geschäftswert aufgrund der vorliegenden Tatsachen schätzen. Schätzgrundlagen liegen vor, wenn der Antragsteller versichert hat, es gehöre kein Grundstück zum Nachlass und später auszugsweise einen Kontoauszug beifügt, so das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt (OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.8.2022 (2 Wx 44/22)-

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Gegenseitig zu Erben einsetzen? Dann muss das im gemeinschaftlichen Testament auch so formuliert werden!

Das Oberlandesgericht Brandenburg urteilte, dass allein der im gemeinsamen Testament genannte Wunsch von Eheleuten, das Wohnhaus nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten zu erhalten, nicht ausreicht, um das Testament so auszulegen, dass die Eheleute sich gegenseitig als Alleinerben des gesamten Nachlasses einsetzen wollten. Wenn sich ein Ehepaar gegenseitig zu Alleinerben einsetzen möchte, muss dies in einem gemeinschaftlichen Testament ausdrücklich erklärt werden.

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