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Ein Kind hat das Recht zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist

Der Bundesgerichtshof verhandelte aktuell in einem Fall, in dem ein Kind wissen wollte, wer sein leiblicher Vater ist. Dies zu erfahren ist sein Recht, so das Urteil (BGH, Beschluss vom 19.01.2022 – XII ZB 183/21).

Konkret ging es um ein Mädchen, das 1984 zur Welt kam. Die Mutter stammte aus problematischen Familienverhältnissen und war bei der Geburt des Kindes erst 16 Jahre alt. Sie lebte mit ihrem Neugeborenen zunächst in einem Mutter-Kind-Heim, dann in einer Mädchen-WG und gab schließlich das Kind zur Adoption frei. 2018 wollte die Tochter wissen, von wem sie gezeugt wurde. Die Mutter gab an, dies nicht zu wissen, da sie erst im siebten Monat realisiert habe, dass sie schwanger sei. In erster Instanz bekam die Mutter Recht. Das Oberlandesgericht Stuttgart hingegen urteilte, dass die Mutter verpflichtet sei, alle Männer namentlich und mit Adresse zu benennen, mit denen sie in der Zeit der Empfängnis Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Die Mutter legte Rechtsbeschwerde beim BGH ein. Diese Beschwerde wurde abgelehnt. Nach § 1618a BGB sind "Eltern und Kinder einander Beistand und Rücksicht schuldig". Dies umfasse, so die Richter, auch den Anspruch auf Auskunft, wer der biologische Vater sei. Die Mutter sei ab dem Zeitpunkt der Adoption zwar nicht mehr die gesetzliche Vertreterin des Kindes gewesen, dies entbinde sie aber nicht von der Pflicht, ihre Tochter über deren Abstammung aufzuklären. Es gäbe, so das Gericht, auch keine nachvollziehbaren Gründe, warum die Mutter die Auskunft verweigere.

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