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Umgangsrecht: Wie sollte der digitale Kontakt zum Kind geregelt werden?

Eltern, die getrennt leben, müssen sich bei der Betreuung der gemeinsamen Kinder strikt an das Umgangsrecht halten. Doch was ist, wenn ein Elternteil sein Kind per Whatsapp oder Videoanruf kontaktiert, während es eigentlich gerade in dieser Zeit vom anderen Elternteil betreut wird? Gibt es in einer solchen Situation rechtliche Grenzen?

Mit dieser wichtigen Frage beschäftigte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom25.02.2025 – Az. 2 UF 218/24). Im verhandelten Fall klagte ein Vater, weil er deutlich mehr digitale Kontaktmöglichkeiten zu seiner elfjährigen Tochter forderte: Er wollte täglich per Videocall mit ihr sprechen und sie bei ihren Hausaufgaben unterstützen. Die alleine sorgeberechtigte Mutter hatte dies abgelehnt. Sie hatte die Handyzeit ihrer Tochter begrenzt, weil sie diese Art von Kontaktaufnahme aus erzieherischer Sicht nicht sinnvoll fand.

Die Richter am Oberlandesgericht gaben der Mutter Recht. Ein Kind soll zwar zu beiden Elternteilen einen guten und stabilen Kontakt halten, aber das Umgangsrecht darf nicht durch unbegrenzten Handykontakt gebrochen werden. Der Kontakt über Whatsapp bzw. über Videoanrufe kann eine enge Beziehung lediglich sinnvoll ergänzen, darf jedoch ein gewisses Maß nicht überschreiten. Im verhandelten Fall erlaubten die Richter, dass der Vater die Tochter weiterhin regelmäßig einmal pro Woche und an jedem zweiten Wochenende sehen dürfe und dass er einmal wöchentlich an einem festgelegten Tag für 30 Minuten per Videocall mit ihr sprechen dürfe. Wenn es mehr wäre, würde die Erziehungsarbeit der Mutter zu stark kontrolliert und möglicherweise manipuliert.
Besonders deutlich betonten die Richter, dass die alleine sorgeberechtigte Person über den Umfang der Mediennutzung entscheiden dürfe – ebenso, wie sie über die Unterstützung bei den Hausaufgaben zu entscheiden hatte. Eine häufige Kontaktaufnahme über das Smartphone würde das Kind zudem emotional stark belasten.

Fazit: Die digitale Kommunikation kann sinnvoll und hilfreich sein, um die Beziehung zwischen Eltern und Kind zu festigen. Viel wichtiger ist aber der persönliche Kontakt zum Kind und die kostbare gemeinsame Zeit, die das Kind mit einem Elternteil verbringen sollte, ohne darüber immer Bericht ablegen zu müssen. Wenn die digitale Kommunikation zu weit in die Befugnisse der erziehenden Person eingreift, muss sie klar begrenzt werden. Falls die Eltern sich darüber nicht einigen können und diese Grenzen nicht selbst festlegen, kann der Kontakt per Smartphone auch vom Gericht verbindlich reglementiert werden.

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