Die Zustimmung zu einer Mieterhöhung kann nicht widerrufen werden
Der Bundesgerichtshof befasste sich mit einem Streitfall aus dem Mietrecht (AZ VIII ZR 94/17, Urteil vom 17.8.2018) und urteilte, dass ein Mieter seine einmal abgegebene Zustimmung zu einer Mieterhöhung nicht widerrufen kann.