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Wie kommen Sie zu Ihrem Recht, wenn Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt sind?

Ein Autounfall – und sei es auch nur ein kleiner Blechschaden – bedeutet Stress. Gut ist es, einen klaren Kopf zu behalten. Notieren Sie sorgfältig Name, Adresse und das Autokennzeichen des Unfallgegners, lassen Sie sich seine Ausweispapiere zeigen und dokumentieren Sie auf jeden Fall den Unfallort und die Schäden am Fahrzeug, am besten mit einigen Fotos und Skizzen. Damit erleichtern Sie die spätere Schadensregulierung erheblich. Falls es Zeugen des Unfalls gibt, notieren Sie bitte auch deren Kontaktdaten.

Wenn Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde, ist es Ihr Recht, zur Feststellung des genauen Schadens einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Dieser muss von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden, sofern die gegnerische Versicherung in vollem Umfang haftet. Auf Basis dieses Gutachten wird Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl fachmännisch repariert – ebenfalls eine Leistung, die die gegnerische Versicherung erbringen muss, sofern die gegnerische Versicherung in vollem Umfang haftet. Wenn Ihr Fahrzeug so kaputt ist, dass die Reparaturkosten den Wert des Autos übersteigen würden, bekommen Sie den so genannten "Wiederbeschaffungsaufwand" erstattet. Dieser beziffert die Differenz zwischen dem Wert, den das Auto trotz Unfallschaden noch hat und der Summe, die die Anschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges kosten würde.

Sie können als Geschädigter wählen, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder Sie können die fiktiven Reparaturkosten, die das Gutachten ergeben hat, erstattet bekommen. Aber Achtung: Die Versicherer versuchen oft, auf eine Referenzwerkstatt ihrer eigenen Wahl zu verweisen. Dort könnten die Stundensätze für die Arbeit des Kfz-Mechanikers anders sein als die Stundensätze in einer Fachwerkstatt. Wir gilt es genau zu prüfen, ob die gegnerische Versicherung dies darf.

Falls das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist, steht Ihnen für die Dauer der Reparatur ein Leihfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Auch eventuelle Kosten für das Abschleppen oder Zwischenparken Ihres kaputten Autos müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, sofern diese in vollem Umfang haftet.

Und: Die Versicherung des Unfallverursachers muss auch die Rechtsanwaltskosten übernehmen, sofern diese in vollem Umfang haftet. Es ist klug, bei komplizierten Schadensabwicklungen und im Falle von Auseinandersetzungen mit der Kfz-Versicherung des Unfallgegners einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt zu Rate zu ziehen. Wenden Sie sich in unserer Kanzlei in Speyer an Rechtsanwältin Milanka Radic-Danier!

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        unserer Kanzlei

Lamprecht Rechtsanwälte

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67346 Speyer
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