Laut Statistischem Bundesamt (2019) wird in Deutschland etwa jedes fünfte Kind von nur einem Elternteil aufgezogen.
Besonders für alleinerziehende Eltern ist es unerlässlich, sich darüber Gedanken machen, was nach ihrem plötzlichen Tod mit den Kindern passieren würde. Falls die Kinder noch minderjährig wären, hätte der ehemalige Partner die Entscheidungsbefugnis über viele Dinge. Das hätten sich der/die Alleinerziehende vielleicht nicht so gewünscht.
Was sagt der Gesetzgeber? Wenn ein alleinerziehendes Elternteil stirbt, erben die Kinder zu gleichen Teilen. Falls die Kinder dann noch minderjährig sind, übernimmt das andere Elternteil die Vermögensverwaltung – vorausgesetzt, beide Elternteile haben das Sorgerecht.