Befristete Änderungen im Gewerbemietvertrag können mündlich beschlossen werden
Häufig werden nachträgliche Änderungen eines Gewerbemietvertrages nur mündlich abgesprochen. Dies ist riskant, da nach § 550 BGB Mietverträge, die für einen Zeitraum von länger als einem Jahr abgeschlossen werden, unter Beachtung der gesetzlichen Schriftform geschlossen werden müssen.