Verkehrsrecht: Flunkerei bei einer Schadensersatzforderung kann üble Folgen haben
Wenn ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt wird, hat das Unfallopfer Anspruch auf Schadensersatz. Das Fahrzeug muss auf Kosten des Unfallverursachers bzw. dessen Versicherung repariert werden.