Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht berät Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Saarland
Der Landesverband Saarland von Bündnis 90/Die Grünen hat Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht mit der Beratung und Vertretung bei dem aktuellen Problem um die Aufstellung der Landesliste für die Bundestagswahl am 26. September 2021 beauftragt. Dabei geht es um die Frage, ob die auf dem Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Juni aufgestellte Landesliste rechtmäßig ist oder nicht. "Aus dem Umstand allein, dass ein Mann auf Listenplatz 1 gewählt wurde zu schließen, dass der Landesparteitag gegen das Bundesfrauenstatut von Bündnis 90/Die Grünen verstoßen habe, mag populär sein. Richtig ist dieser Schluss nicht." betont Lamprecht. Das Bundesfrauenstatut sieht ein Verfahren vor, nach dem unter gewissen Voraussetzungen auch ein Mann auf den Listenplatz 1 gewählt werden kann. Entscheidend ist, ob das im Bundesfrauenstatut von Bündnis 90/Die Grünen vorgesehene Verfahren eingehalten wurde. Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht kommt zu dem Ergebnis, dass der Landesparteitag nicht gegen das Bundesfrauenstatut verstoßen hat. Der Ausgang der Angelegenheit ist offen, da noch weitere rechtliche Fragestellungen zu beantworten sind.