Muss ein gläubiger Muslim als Arbeitnehmer Bier einräumen?
Weigert sich ein Arbeitnehmer aus religiösen Gründen, eine Tätigkeit auszuüben, die ihm der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts übertragen hat, kann dies eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen. Voraussetzung ist aber, dass die zugewiesene Tätigkeit vom Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages mit dem Arbeitnehmer gefordert werden kann und dass keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen.