Die Kanzlei Lamprecht informiert über Grundsätzliches zum Wohneigentumsrecht: Bauliche Veränderungen brauchen die Zustimmung aller Eigentümer!
Folgender Fall: Eine Eigentümergemeinschaft in einer Wohnanlage diskutiert auf ihrer Eigentümerversammlung, ob auf dem gemeinsamen Gartengrundstück eine Schaukel und ein Sandkasten für die Kinder der Wohnungseigentümer installiert werden soll. Alle stimmen dafür – bis auf eine Eigentümerin. Diese sieht sich durch die intensive Nutzung der Spielanlage benachteiligt. Die Rechtslage ist eindeutig: Die Spielgeräte dürfen nicht installiert werden (siehe im Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (2-09 S 79/13, 16.06.2014).