Verkehrsrecht: Wer haftet beim Rückwärtsausparken?
Rückwärts ein- und auszuparken treibt nicht nur Fahrschülern oft den Angstschweiß auf die Stirn, auch im Alltag führt es immer wieder zu kniffligen Situationen. Dabei gilt natürlich, dass wer beim Ein- oder Ausparken einen Schaden an einem anderen Fahrzeug verursacht, für den Schaden aufkommen muss. Was aber, wenn beide Fahrzeuge gleichzeitig rückwärts ausparken und dabei zusammenstoßen?