Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Jeder kann Testamentsvollstrecker werden. Anders als der Rechtsanwalt ist dies keine geschützte Berufsbezeichnung, die eine bestimmte Qualifikation erfordert. Umso wichtiger ist es, bei der Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers Sorgfalt walten zu lassen. Die Folge einer falschen Auswahl ist häufig Streit zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker, ein Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers beim zuständigen Nachlassgericht oder gar die Notwendigkeit, dass die Erben den Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz verklagen müssen. Grund hierfür ist meist nicht, dass der vom Erblasser bestimmte Testamentsvollstrecker bösartig ist oder eigennützig handelt. Die Ursachen liegen meist in einer Unkenntnis der gesetzlichen Aufgaben und der berechtigen Anforderungen an die Durchführung der Testamentsvollstreckung. Überforderung, zu wenig Zeit und Unkenntnis sind regelmäßig der Ausgangspunkt für Zwist zwischen den am Erbfall beteiligten Personen. Durch die Auswahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers kann die Streitanfälligkeit deutlich verringert werden.