Muss ich Erbschaftssteuer bezahlen, wenn ich das Elternheim selbst bewohnen will?
Der Bundesfinanzhof schaffte Klarheit in dieser Frage: Wenn Sie das Wohneigentum Ihrer Eltern erben, haben Sie regelmäßig sechs Monate Zeit, um dorthin umzuziehen. Wenn Sie länger für den Umzug brauchen, müssen Sie dies plausibel begründen (Bundesfinanzhof, Az. II R 37/16, Urteil vom 28.05.2019).