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Testamentsfälschung: Ein Fehler mit drastischen Folgen!

Ein Täuschungsversuch in einem Erbverfahren kann dazu führen, dass jemand sein Erbrecht vollständig verliert. Genau das passierte einer Frau, die versucht hatte, sich durch ein angeblich zweites Testament der Mutter einen Vorteil gegenüber ihren beiden Schwestern zu verschaffen (LG Kassel, Urteil vom 14.9.2022, Az. 6 O 542/22).

Die Eltern hatten ein gemeinsames Ehegattentestament verfasst, das klar regelte, dass ihre drei Töchter erst nach dem Tod beider Elternteile erben sollten. Dieses Testament war allen Töchtern seit Jahren bekannt und rechtlich wirksam.

Kurz nach dem Tod der Mutter tauchte jedoch plötzlich ein neues Dokument auf, in dem die Mutter eine der Töchter zur Alleinerbin erklärte. Diese gab das zweite Testament beim Nachlassgericht ab und behauptete, ihre Mutter habe es selbst verfasst. In Wahrheit war es jedoch so, dass die Tochter den Text selbst geschrieben hatte und die Mutter ihn lediglich unterschrieb. Tatsächlich setzt ein handschriftliches Testament voraus, dass der Erblasser dieses vollständig eigenhändig verfasst und unterschreibt. Das war ein entscheidender Fehler, denn so war das Testament nicht wirksam. Das wusste die Tochter auch. Trotzdem stellte die Tochter einen Antrag auf einen Alleinerbschein und versicherte an Eides statt, das Testament sei alleine von ihrer Mutter geschrieben worden. Ihre Darstellung entsprach nicht der Wahrheit, wie ein Vergleich des Schriftbildes ergab.

Das Nachlassgericht wertete das Vorgehen der Tochter (zu Recht) als Urkundenfälschung und erklärte die Frau wegen dieses Täuschungsversuchs für erbunwürdig. Damit verlor sie ihr Erbrecht vollständig.

Die Rechtsfolge ist eindeutig. Es gibt nur wenige Fälle, in denen ein potentieller Erbe durch Erbunwürdigkeit von der Erbschaft ausgeschlossen wird. Der Gesetzgeber ist hier jedoch ganz klar: Wer versucht den Erblasser zu töten, verdient nicht den Schutz der Rechtsordnung. Das Gleiche gilt, wenn jemand den Erblasser daran hindert, ein Testament zu errichten oder ihn dazu zwingt oder eine Urkundenfälschung bezüglich eines Testaments begeht. Wer also das Leben oder die Testierfreiheit des Erblassers angreift kann nicht Erbe werden. Ein hartes Urteil - aber die Gesetzeslage ist eindeutig und das zu Recht. Damit sollen falsche Angaben oder Testamentsmanipulationen in Nachlassverfahren verhindert werden um den letzten Willen des Erblassers zu schützen. Selbst ein „formaler Fehler“ kann hier gravierende rechtliche Folgen nach sich ziehen, bis hin zum Verlust des eigenen Erbanspruchs und einer strafrechtlichen Verfolgung.

Unser dringender Rat: Treten nach einem Todesfall mehrere Testamente auf oder bestehen Zweifel an deren Echtheit, sollten Sie unbedingt den Rat eines auf das Erbrecht spezialisierten Anwalts einholen, bevor Sie selbst Schritte einleiten. Wenden Sie sich in unserer Kanzlei in Speyer an Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht oder an Rechtsanwalt Fabian Danier. Vereinbaren Sie einen Termin!

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