Die Erbausschlagung
Manchmal ist Erben keine erfreuliche Angelegenheit, zum Beispiel, wenn Sie ein sanierungsbedürftiges Haus erben, aus Denkmalschutzgründen aber verpflichtet sind, dieses sanieren zu lassen, obwohl Sie keine finanziellen Ressourcen haben. Oder wenn der Erblasser verschuldet war und Sie diese Schulden nicht übernehmen wollen. Manchmal möchte ein Erbe auch das Erbe ausschlagen, damit der nächste in der Erbfolge sofort das Vermögen für Investitionen nutzen kann. In allen genannten Fällen kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen.