Schnee und Glatteis im Arbeitsrecht
Kann der Arbeitnehmer wegen Schnee oder Glatteis nicht zu seinem Arbeitsplatz, hat er keinen Anspruch auf Zahlung seines Gehaltes für diesen Zeitraum.
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Schnee und Glatteis im Arbeitsrecht
Kann der Arbeitnehmer wegen Schnee oder Glatteis nicht zu seinem Arbeitsplatz, hat er keinen Anspruch auf Zahlung seines Gehaltes für diesen Zeitraum.
Kosten der Feuerwehr für Krankentransport zahlt die Krankenkasse
Die Krankenkasse muss auch die Kosten eines Feuerwehreinsatzes zahlen, wenn dieser für den Patiententransport notwendig ist.
Ein Patient, der gesetzlich krankenversichert ist, musste mehrfach mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht werden. Aufgrund Übergewichts gelang es der Rettungswagenbesatzung nicht, den Patienten mit den vorhandenen Mitteln zum Rettungswagen zu transportieren, weshalb die Feuerwehr zur Unterstützung zum Einsatz kam.
Erbrechtstage Speyer 2010
Die inzwischen traditionellen Erbrechtstage in Speyer finden in diesem Jahr am 18. und 19. November 2010 statt.
Die Erbrechtstage Speyer werden wieder in Kooperation mit dem Deutschen Forum für Erbrecht e.V und dieses Mal mit freundlicher Unterstützung der Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG ausgerichtet.
Abfindung für Pflichtteilsverzicht ist einkommensteuerfrei
Die Gegenleistung der Eltern für den Verzicht auf den Pflichtteil eines Kindes ist nicht einkommensteuerpflichtig. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 9.02.2010, Az: VIII R 43/06 entschieden.
BVerfG stärkt Rechte der Väter nichtehelicher Kinder
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass auch Väter nichtehelicher Kinder die Möglichkeit haben müssen, das Sorgerecht zu erhalten (BVerfG Beschluss vom 21.07.2010, AZ: 1 BvR 420/09).
Keine Rücksendungskosten für Verbraucher im Versandhandel
Der Bundesgerichshof (BGH) hat am 07.07.2010 (Az: VIII ZR 268/07) entschieden, dass im Fernabsatzgeschäft der Käufer die Versandkosten für die Übersendung an ihn nicht zahlen muss, wenn er von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht. Die Pressemitteilung des BGH finden sie hier.
Parkplätze befinden sich in ausreichender Zahl direkt vor dem Haus.
Sie können uns über das Formular eine Nachricht zukommen lassen. Wir werden diese spätestens im Laufe des nächsten Arbeitstages beantworten.