Keine Vorfahrt für Radfahrer am Zebrastreifen
Fahrradfahrer haben an Zebrastreifen keine Vorfahrt. Kommt es bei zu einem Unfall, trägt der Fahrradfahrer zumindest eine Mitschuld.
Wie das Landgericht Frankenthal -zutreffend- urteilte, sind Fahrradfahrer vom Schutzbereich eines Fußgängerüberwegs nicht erfaßt. Fahrradfaher, die nicht absteigen, sind gegenüber dem fließenden Verkehr an einem Zebrastreifen wartepflichtig.