Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht informiert über die Option Erbverzicht statt Kaufpreiszahlung beim Grundstückskauf
Meist wird der Kaufpreis für ein Grundstück in Geld entrichtet. Das muss jedoch nicht immer der Fall sein. Vielmehr können sich Käufer und Verkäufer beim Kauf eines Grundstücks auch auf andere "Zahlungsmethoden" einigen. Beispielsweise ist es möglich, dass der Käufer dem Verkäufer als Gegenleistung für das Grundstück einen Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht erklärt. Ein solcher Vertrag stellt eine komplizierte Verzahnung von Erbrecht und Immobilienrecht dar und hat je nach Blickwinkel andere Wirkungen und Risiken. Bei richtiger Vertragsgestaltung ist hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages über die Übertragung des Grundstückes dennoch nicht gefährdet.