Aktuelles Urteil zum Thema Schönheitsreparaturen: Mieterrechte gestärkt!
Ein Mieter muss keine Schönheitsreparaturen bei Auszug aus einer Mietwohnung durchführen, selbst wenn er dies mit seinem Vormieter bei Einzug in die unrenovierte Wohnung vertraglich so geregelt hatte.