Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über deren Resturlaub zu informieren
Nach geltendem Arbeitsrecht war es bisher so, dass der gesetzliche Mindesturlaub innerhalb eines Kalenderjahres genommen werden muss. Falls dies nicht möglich ist, können restliche Urlaubstage auch noch im neuen Jahr, bis zum Ende des ersten Quartals genommen werden. Danach verfällt der Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr. Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter nicht darauf hinweisen, dass sie ja vielleicht noch Urlaubstage übrig haben – falls sie dies vergessen haben sollten.