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Noch nicht verheiratet und von den zukünftigen Schwiegereltern sehr viel Geld bekommen: Muss dies bei einer Trennung zurückgezahlt werden?

Ja, das Geld muss zurückgezahlt werden - mindestens ein großer Teil davon. Dies entschied der Bundesgerichtshof (AZ X ZR 107/16, Urteil vom 18.06.2019).

Der Sachverhalt: Ein Paar lebte bereits neun Jahre in einer gemeinsamen Wohnung, war aber nicht verheiratet. Dann erwarb es gemeinsam eine Immobilie und zog dort selbst ein. Die Eltern der Frau wollten der zukünftigen Familie etwas Gutes tun und gaben dem Paar 100.000 Euro zum Kauf der Immobilie dazu. Nach zwei Jahren kam es zur Trennung. Die Schwiegereltern in spe wollten vom Exfreund der Tochter natürlich 50.000 Euro wieder zurück. Dieser verweigerte die Zahlung, die Eltern klagten. Sie bekamen Recht. Die Richter argumentierten, dass es keine Rolle spiele, ob das Paar verheiratet gewesen sei. Es sei einzig entscheidend, ob die Eltern geglaubt hatten, dass das Paar zusammenbliebe.

Wenn Sie planen, gemeinsam mit Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin eine große Anschaffung zu machen, z.B. Wohneigentum zu erwerben, dann schaffen Sie am besten klare Verhältnisse und klären Sie vorher, was im Falle einer Trennung passieren würde. Isolde Marz, Fachanwältin für Familienrecht und Rechtsanwalt Fabian Danier, seit Jahren im Bereich Immobilienrecht tätig, beraten und unterstützen Sie gerne in unserer Kanzlei in Speyer. Vereinbaren Sie einen Termin!

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