Teamfoto der
      Anwälte vor einer Mauer

Archiv

Februar 2024: Nicht geblinkt und Unfall verursacht – wer haftet? Januar 2024: Erbrecht – können Hund, Katze & Co. eigentlich... Januar 2024: Kluge Mitdenker gesucht! Freie Mitarbeiter... Dezember 2023: Hausfriedensbruch im Strafrecht – mehr als eine... November 2023: Mietrecht – wenn der Verlust der Wohnung droht. Oktober 2023: Erbrecht – wenn uneheliche Kinder im Spiel sind September 2023: Ein guter Zweck hat Zukunft – die Stiftung als... Juli 2023: Verfassungsklage gegen Erbschaftssteuer – Bayern... April 2023: Das Berliner Testament individuell anpassen März 2023: Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem... Februar 2023: Gegenseitig zu Erben einsetzen? Dann muss das im... Dezember 2022: Frohe Weihnachten! November 2022: Reinigungskraft für unsere Kanzlei gesucht November 2022: Achtung bei Untervermietung einzelner Zimmer einer... Oktober 2022: Lohnzahlung nur, wenn die betriebsinterne... September 2022: Das Berliner Testament und seine Folgen September 2022: Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht referiert zur... Juli 2022: Preisnachlass bei Wohnungskauf muss auch den... Juli 2022: Verkehrsrecht: Flunkerei bei einer... Juni 2022: Die Teilungsversteigerung April 2022: Erbrecht: Kann der Anspruch auf den Pflichtteil... März 2022: Fahrerflucht ist keine Bagatelle Februar 2022: Ein Kind hat das Recht zu erfahren, wer sein... Januar 2022: Befristete Änderungen im Gewerbemietvertrag können... Dezember 2021: Frohe Weihnachten 2021! Dezember 2021: Eine Demenzerkrankung kann ein Testament ungültig... November 2021: Das Behindertentestament November 2021: Autofahrer sollen ein gutes Vorbild sein November 2021: Rufbereitschaftszeit kann Arbeitszeit sein Oktober 2021: Mietkündigung wegen "wirtschaftlicher Verwertung"... September 2021: Auf dem Weg ins Homeoffice gestürzt: Ist das ein... September 2021: Ist das Erbe einmal ausgeschlagen, kann dies nur... August 2021: Alleinerziehende sollten ein Testament besitzen Juli 2021: Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht berät Bündnis 90/Die... Juli 2021: Diebstahl von Desinfektionsmittel am Arbeitsplatz... Mai 2021: Der Parkplatz eines Einkaufscenters ist... Mai 2021: Welche Rechte haben Minijobber in der... Mai 2021: Verstecken Sie Ihr Geld nicht hinter einer Tapete! April 2021: Mal schnell mit dem Taschenrechner was nachrechnen... März 2021: Sobald der Mieter die Nebenkostenabrechnung...

Komplettes Newsarchiv

Erstellung eines Testaments – Teil 2: Die Aufgaben guter Testamentsgestaltung

  • Ihr Wille ist richtig zu erfassen. Den meisten gelingt es halbwegs verständlich, ihre Vorstellungen bei den aktuellen Vermögensverhältnissen zu formulieren. Bei den sogenannten "was-wäre-wenn" Fragen, hören wir regelmäßig, dass man daran noch gar nicht gedacht habe und sich erst darüber klar werden müsse. Es ist ein wesentlicher Punkt guter Testamentsgestaltung, die persönliche, rechtliche, wirtschaftliche Situation, einschließlich zu erwartender Einkünfte und Erwerbe zu erfassen und Ihre Vorstellungen in den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu erfragen.
  • Ihr Wille ist in die Sprache der Juristen zu übersetzen. Am Ende entscheiden Juristen, wie Sie Ihr Testament gemeint haben. Diese haben jedoch das strukturelle Problem, dass dann, wenn Ihr Testament Bedeutung erlangt, nämlich nach Ihrem Tod, die Möglichkeit, Sie wegen etwaiger Unklarheiten zu fragen, nicht mehr besteht. Um das Ergebnis Ihres vermuteten Willens möglichst nahe an Ihren tatsächlichen Willen zu bringen, sollte die "Übersetzungsarbeit" Ihrer Vorstellungen in die Sprache der Juristen von Ihrem Berater und nicht vom Nachlassgericht geleistet werden. Ein Testament kann nicht präzise oder klar genug sein. Es ist besser, Ihr Berater erklärt Ihnen, was bestimmte Formulierungen bedeuten, als dass die Gerichte nach Ihrem Tode versuchen, festzustellen, was Sie mit Ihrem Testament eigentlich gewollt haben. Im besten Fall raten sie richtig. Das ist jedenfalls teurer als ein guter Berater und es hängt nicht vom Zufall und den beteiligten Rechtsanwälten ab, ob Ihr Wille tatsächlich verwirklicht wird.
  • Streitpotentiale sind zu erkennen und nach Möglichkeit zu vermeiden. Da es im Erbrecht häufig um viel Geld, manchmal auch "ums Prinzip" (O-Ton Mandant) geht, ist die beste Testamentsgestaltung die, bei der mögliche Streitpotentiale erkannt und - soweit dies machbar ist - vermieden werden. Das spart Zeit, Nerven und viel Geld.
  • Die Gestaltung sollte unter den vorgenannten Bedingungen steueroptimal sein. Steueroptimierung steht meist nicht an erster Stelle. Das wäre einfach. Man suche sich eine gemeinnützige Organisation, die groß genug ist, dass man davon ausgehen kann, dass sie auch im Zeitpunkt des Todes noch existiert und setze diese zum Erben ein. Das ist meist nicht gewünscht. Die Steueroptimierung beginnt, wenn die anderen Ziele definiert und verwirklicht sind. Aber auch dann kann man durch geschickte Gestaltung die Steuerlast regelmäßig deutlich mindern, häufig sogar ganz vermeiden.
Ein gutes Testament ist nicht ganz billig. Ein schlechtes Testament sicher teurer. Bei juristischen Fragen wenden Sie sich gerne an die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht Jürgen Lamprecht und Fabian Danier in unserer Kanzlei in Speyer.

 

Screenshot von Google Maps, Adresse
        unserer Kanzlei

Lamprecht Rechtsanwälte

Adresse
Wormser Landstraße 247
67346 Speyer
Telefon
06232 / 87 67 8-0
Fax
06232 / 87 67 8-88
Sprechzeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Fr. 8-13 Uhr
Termine nach Vereinbarung.
Telefonzeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi und Fr 8-13 Uhr

Parkplätze befinden sich in ausreichender Zahl direkt vor dem Haus.

Sie können uns über das Formular eine Nachricht zukommen lassen. Wir werden diese spätestens im Laufe des nächsten Arbeitstages beantworten.

erforderlich