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Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht berät Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Saarland

Der Landesverband Saarland von Bündnis 90/Die Grünen hat Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht mit der Beratung und Vertretung bei dem aktuellen Problem um die Aufstellung der Landesliste für die Bundestagswahl am 26. September 2021 beauftragt. Dabei geht es um die Frage, ob die auf dem Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Juni aufgestellte Landesliste rechtmäßig ist oder nicht. "Aus dem Umstand allein, dass ein Mann auf Listenplatz 1 gewählt wurde zu schließen, dass der Landesparteitag gegen das Bundesfrauenstatut von Bündnis 90/Die Grünen verstoßen habe, mag populär sein. Richtig ist dieser Schluss nicht." betont Lamprecht. Das Bundesfrauenstatut sieht ein Verfahren vor, nach dem unter gewissen Voraussetzungen auch ein Mann auf den Listenplatz 1 gewählt werden kann. Entscheidend ist, ob das im Bundesfrauenstatut von Bündnis 90/Die Grünen vorgesehene Verfahren eingehalten wurde. Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht kommt zu dem Ergebnis, dass der Landesparteitag nicht gegen das Bundesfrauenstatut verstoßen hat. Der Ausgang der Angelegenheit ist offen, da noch weitere rechtliche Fragestellungen zu beantworten sind.

Da die Angelegenheit noch nicht entschieden ist, verbietet es sich, über Einzelheiten zu sprechen. "Das objektive Interesse des Landesverbandes ist es, dass es bei der kommenden Bundestagswahl am 26. September 2021 eine grüne Landesliste im Saarland gibt. Daran wird mit Hochdruck gearbeitet."

In der Presse wurde teilweise berichtet, der Anwalt des Landesverbandes habe dazu geraten, die auf dem Landesparteitag vom 20. Juni 2021 aufgestellte Landesliste für unwirksam zu erklären. Hierzu stellt Rechtsanwalt Lamprecht klar: "An dieser Stelle bin ich wohl missverstanden worden. Der Landesvorstand kann die aufgestellte Landesliste nicht für unwirksam erklären. Hierzu ist er nicht befugt."

Inzwischen hat das in diesem Fall ausnahmsweise zuständige Landesschiedsgericht Rheinland-Pfalz im Wege einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass der Landesverband die auf dem Landesparteitag am 20. Juni 2021 aufgestellte Liste nicht beim Landeswahlleiter einreichen dürfe. In einem Verfahren vor dem Landgericht Saarbrücken hat das Gericht festgestellt, dass der Landesverband Saarland von Bündnis 90/Die Grünen berechtigt sind, zu einem weiteren Aufstellungsparteitag einzuladen.

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