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Bankrecht: Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehenskündigung durch Bank

Der Bundesgerichtshof hat unter dem Aktenzeichen XI ZR 103/15 entschieden, dass Bankkunden (Privatpersonen), denen das Kreditinstitut wegen Verzuges den Darlehensvertrag gekündigt hat, keine Vorfälligkeitsentschädigung leisten müssen. Die Pressemitteilung zu diesem Urteil finden Sie hier.

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Vorfälligkeitsentschädigung um eine Entschädigung für die Bank wegen entgangener Zinszahlungen des Kunden. Hierbei muss der Kunde die Zinsen nahezu sämtliche Zinsen für die gesamte Vertragsdauer zahlen, weshalb es sich häufig um sehr hohe Beträge handelt. Für Verbraucher gibt es jedoch eine spezielle Regelung, die der Bank die Forderung einer Vorfälligkeitsentschädigung verbietet.

Obwohl diese Entscheidung bereits im Jahre 2016 getroffen wurde, stellen wir auch heute noch fest, dass diese Entscheidung von Banken teilweise nicht umgesetzt wird. Nicht informierte Kunden zahlen somit hohen Summen an Vorfälligkeitsentschädigung, weil die Voraussetzungen und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für den Laien nur schwer verständlich sind.

Daher raten wir Ihnen, sich unbedingt fachkundigen Rat einzuholen, sofern Ihnen von Ihrer Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird, die möglicherweise von Ihnen gar nicht oder nur zu einem wesentlich geringeren Betrag zu zahlen ist. Gerne beraten wir Sie jederzeit auch zu anderen Themen im Bereich des Bankrechts.

In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Speyer ist Rechtsanwalt Fabian Danier auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir unterstützen Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Vereinbaren Sie einen Termin!

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