Einzahlung auf Oder-Konto nicht zwingend Schenkung an Ehegatten
Der Fall kommt häufig vor. Die Ehegatten sind Inhaber eines Oder-Kontos, auf das sie in unterschiedlicher Höhe Beträge einzahlen. Die Finanzverwaltung hat in jüngerer Vergangenheit die höheren Einzahlungen eines Ehegatten als Schenkung an den anderen Ehegatten angesehen.