Ruhestand im Ausland – hier gibt es bald einiges zu beachten! Ihre Kanzlei in Speyer informiert über die neue EU-Erbrechtsverordnung
Die neue Verordnung besagt, dass das im Todesfall geltende Erbrecht nicht mehr dasjenige aus dem Heimatland des Erblassers ist, sondern dass sein letzter Aufenthaltsort entscheidend ist!