Teamfoto der
      Anwälte vor einer Mauer

Vereinsrecht

Was machen sieben Deutsche? Sie gründen einen Verein!

In der Praxis werden bei der Gründung und im täglichen Vereinsleben zahlreiche Fehler gemacht. Häufig fallen sie nicht auf oder der Vorstand beachtet die Satzung nicht genau in der Erwartung, dass alle den guten Willen hinter den Taten verstehen. Dadurch entstehen gerade für den Vorstand ganz erhebliche Haftungsrisiken, die meist dann zur Sprache kommen, wenn es Streit innerhalb des Vereins gibt. In dieser Situation wird es schwer, noch Dinge gerade zu rücken.

Viel einfacher und für alle Beteiligten besser ist es, wenn Aufgaben und Befugnisse klar geregelt sind und die Satzung des Vereins vom Vorstand und den Mitgliedern gelebt wird.

Typische Beratungsfelder sind:

  • Entwurf einer Satzung zur Gründung eines Vereins
  • Durchführung der Gründungsversammlung und Anmeldung des Vereins
  • Erklärung gegenüber dem Finanzamt zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit
  • Vorbereitung und Durchführung von Mitgliederversammlungen, insbesondere bei Satzungsänderungen
  • Befugnisse und Haftung des Vorstands
  • Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern oder zwischen Vorstand und einzelnen Mitgliedern
Das Vereinsrecht ist ein Teilgebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts und nur der besseren Auffindbarkeit gesondert aufgeführt.

Dieses Rechtsgebiet wird vorrangig betreut von:

Screenshot von Google Maps, Adresse
        unserer Kanzlei

Lamprecht Rechtsanwälte

Adresse
Wormser Landstraße 247
67346 Speyer
Telefon
06232 / 87 67 8-0
Fax
06232 / 87 67 8-88
Sprechzeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Fr. 8-13 Uhr
Termine nach Vereinbarung.
Telefonzeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi und Fr 8-13 Uhr

Parkplätze befinden sich in ausreichender Zahl direkt vor dem Haus.

Sie können uns über das Formular eine Nachricht zukommen lassen. Wir werden diese spätestens im Laufe des nächsten Arbeitstages beantworten.

erforderlich