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Testamentsvollstreckung

Der Testamentsvollstrecker hat nur eine Aufgabe: Nach Ihrem Tode den in ihrem Testament oder Erbvertrag festgelegten Willen umzusetzen. Um dies wirkungsvoll sicherzustellen führt häufig kein Weg an einer Testamentsvollstreckung vorbei. Die Vorzüge der Testamentsvollstreckung erstrecken sich nicht nur auf eine professionelle Umsetzung des eigenen letzten Willens. Häufig hilft die Testamentsvollstreckung, Streit aus der Familie herauszuhalten, denn sollte es doch einmal zu Unstimmigkeiten kommen, müssen diese meist nicht innerhalb der Familie ausgetragen werden. Darüber hinaus kann ein erfahrener Testamentsvollstrecker als Moderator zwischen den Miterben und Vermächtnisnehmern wirken und so mögliche Konfliktfelder entschärfen. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist eine Verfügung von Todes wegen und unterliegt daher deren Formvorschriften. Es empfiehlt sich bei der Gestaltung des letzten Willens bereits zu bestimmen, wer Testamentsvollstrecker sein soll, was seine Aufgaben sind und welche Vergütung er erhalten soll.

Typische Beratungsfelder:

  • Sicherung und Sichtung des Nachlasses und Vorlage des Nachlassverzeichnisses
  • Abwicklung von Nachlässen gemäß den Anordnungen des Erblassers in dessen Testament oder Erbvertrag– zur Not auch gegen den Willen der Erben
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und Begleichung der Erbschaftsteuerschuld aus dem Nachlassvermögen.
  • Unterstützung des Testamentsvollstreckers bei seiner Tätigkeit, insbesondere Vertretung bei Rechtsstreiten mit den (vermeintlichen) Erben
  • Überprüfung der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers, gegebenenfalls Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers beim Nachlassgericht oder Klage gegen den Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Die Testamentsvollstreckung ist ein Teilgebiet des Erbrechts und nur der besseren Auffindbarkeit gesondert aufgeführt.

Dieses Rechtsgebiet wird vorrangig betreut von:

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