„Der Eigentümer kann mit der Sache nach Belieben verfahren“.
Nirgends gilt dieser Satz weniger als bei Fällen mit Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Je nach Interessenlage – Eigentümer, Verwalter, Mieter – ergeben sich verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.
Typische Beratungsfelder sind:
- Streitigkeiten im Mietverhältnis
- Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
- Vertretung von Wohnungseigentümern und Verwaltern
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Ablehnung einer Baugenehmigung
- Bauträger-, Werk- und Architektenverträge
- Baumängel und Gewährleistung