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Winterreifenpflicht: So sieht es in Europa aus

Viele Skifahrer nehmen gerne ihr eigenes Auto, um bequem in den Winterurlaub kommen. Es gibt allerdings in den Skiurlaubsländern sehr unterschiedliche Regelungen, was die Winterreifenpflicht angeht. Milanka Radic, Rechtsanwältin in unserer Kanzlei in Speyer und spezialisiert auf Fälle aus dem Verkehrsrecht, fasst zusammen:

  • In Österreich ist es gesetzlich vorgeschrieben, im Zeitraum vom 15. November bis zum 1. April mit Winterreifen zu fahren. Strenger als bei uns sind in dort auch die Vorgaben bezüglich Profiltiefe: Winterreifen müssen aus Sicherheitsgründen mindestens 4 mm Profiltiefe haben. Im Vergleich dazu: Bei uns sind es nur 1,6 mm. Sobald die Fahrbahn schnee- oder eisbedeckt ist, müssen zwingend Schneeketten aufgezogen werden. Zuwiderhandlungen werden mit bis zu 5.000 Euro geahndet.
  • In Italien gilt: Winterreifen müssen vom 15. November bis 15. April aufgezogen sein – egal, ob Schnee liegt oder nicht. Das Mitführen von Schneeketten ist in diesem Zeitraum Pflicht. In Italien gibt es einige Sonderregelungen, die je nach Provinz unterschiedlich sind. So darf man z.B. in Bozen während der Wintermonate nicht Moped oder Motorrad fahren.
  • In Frankreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. In manchen Orten wird diese durch spezielle Schilder – blau und rund, ein Rad mit Schneeketten darauf – angezeigt. Wenn dieses Schild zu sehen ist, gilt dort auch Schneekettenpflicht. Wenn die Vorschrift nicht mehr gilt, ist dasselbe Schild mit einem roten Querstrich zu sehen. Die Strafe für Nichtbeachten kann bis zu 135 Euro betragen.
  • Slowenien hat eine ähnliche Regelung. Vom 15. November bis 15. März müssen Winterreifen gefahren werden. Zulässig sind allerdings auch Sommerreifen mit Schneeketten. Das Bußgeld bei Zuwiderhandlung kann hier bis zu 120 Euro betragen.
  • Überraschend ist die Regelung in der Schweiz: Es gibt hier keine gesetzliche Winterreifenpflicht! Jeder Autofahrer ist selbst dafür verantwortlich, dass er für andere Verkehrsteilnehmer keine Gefahr darstellt. Wenn er wegen fehlender Winterreifen in einen Unfall verwickelt wird, haftet er für den gesamten Schaden, außerdem drohen ihm hohe Geldstrafen. Das Reifenprofil darf 1,6 mm nicht unterschreiten – sonst werden 100 Schweizer Franken fällig.
Haben Sie ein Problem mit den Verkehrsbehörden anderer europäischer Länder? Wenden Sie sich gerne an Milanka Radic in unserer Kanzlei in Speyer. Sie hilft Ihnen schnell und kompetent weiter.
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