Auch der Sockelbetrag des Elterngeldes in Höhe von Euro 300,00 monatlich unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das hat der Bundesfinanzhof anläßlich einer Nichtzulassungsbeschwerde entschieden (Beschluss vom 21. September 2009, Az: VI B 31/09).
Elterngeld unterliegt Progressionsvorbehalt
30. Oktober 2009