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Kind beschädigt versehentlich parkendes Auto: Eltern haften nicht!

Das Amtsgericht München fällte aktuell ein Urteil, das sehr familienfreundlich, für geschädigte Fahrzeughalter hingegen ärgerlich ist: Wenn Kinder unter 10 Jahren versehentlich einen Sachschaden an einem Fahrzeug verursachen, weil sie von der Situation im Straßenverkehr überfordert waren, trifft sie keine Schuld. Die Eltern haften dann auch nicht für den Schaden (AZ 345 C 13556/17, Urteil vom 11.12.2017). Der Fahrzeughalter muss die Reparaturkosten selbst tragen.

Im verhandelten Fall war ein Siebenjähriger mit seinem Kickboard unterwegs. Er lief auf dem Gehweg einer Wohnstraße (Tempo 30) und führte sein Board mit beiden Händen. Gerade, als er die Straße überqueren wollte, um zu seiner Familie auf der anderen Straßenseite zu kommen, fuhr ein Auto an ihm vorbei. Der Junge wollte ausweichen, um dem Auto Platz zu machen und streifte dabei versehentlich mit dem Lenker seines Kickboards ein parkendes Auto. Dieses erlitt einen Lackschaden in Höhe von knapp 1500 Euro. Der Stiefvater des Kindes meldete sich beim Fahrzeughalter und entschuldigte sich für den entstandenen Schaden. Der Fahrzeughalter verklagte daraufhin die Eltern auf Schadenersatz – und verlor den Prozess. Die Richter argumentierten, dass Kinder unter 10 Jahren Entfernungen und Geschwindigkeiten im Straßenverkehr nicht richtig einschätzen könnten, überfordert seien und sich deshalb nicht immer richtig verhalten könnten. Deshalb würden die Eltern nicht haften. Anders wäre die Situation, wenn das Kind absichtlich ein Auto beschädigt hätte – dann müssten die Eltern den Schaden bezahlen.

Für alle Fragen zum Verkehrsrecht wenden Sie sich in unserer Anwaltskanzlei in Speyer bitte an Rechtsanwältin Milanka Radic. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.

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