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Baurecht: Wer haftet für Risse durch die Bauarbeiten des Nachbarn?

Wenn Bauarbeiten innerhalb einer engen Bebauung stattfinden, kommt es leider häufig vor, dass durch Abriss- oder Erdarbeiten, Rütteln und Stampfen von Baumaschinen Risse oder sonstige Schäden an benachbarten Gebäuden entstehen. Das ist sehr ärgerlich für alle Beteiligten und natürlich möchten die Geschädigten gerne wissen, wer eigentlich für derartige Schäden aufkommt.

Zunächst sind in derartigen Situationen Schadensersatzansprüche zu prüfen, die aufgrund der schuldhaften Verursachung des Schadens gegenüber dem Eigentümer des Grundstückes, von welchem der Schaden ausgeht, den beteiligten Baufirmen und Architekten bestehen könnten. Unter Umständen könnte zusätzlich oder statt dessen dem Eigentümer wie auch Besitzern (z.B. Mieter) des beschädigten Gebäudes ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung des § 906 Abs. 2, S. 2 BGB gegenüber dem Eigentümer des Nachbargrundstückes, von welchem aus der Schaden verursacht wurde, bzw. dem Bauherrn zustehen.

Eigentümer, Bauherr und Bauunternehmer haften gegebenenfalls als Gesamtschuldner. Wie hoch der Schadensersatz ist, bemisst sich am Ausmaß der Beschädigung. Beinhaltet sind die Beseitigung der Schäden und eventuell andere Kosten, wie Mietausfallschäden. Auf den Geschädigten kommt dennoch eine Menge Arbeit zu: Er muss beweisen, dass die Bauarbeiten ursächlich für den Schaden sind.

Wir raten unseren Mandanten deshalb dringend: Bereits bevor eine größere Baumaßnahme in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft begonnen wird, sollten Sie sich beraten lassen. Mitunter kann der Baubeginn noch verhindert werden. Sollte dies nicht möglich sein, kann auch die Einholung eines Gutachtens über den Zustand des eigenen Gebäudes bereits vor Baubeginn sehr hilfreich sein. Im letzeren Falle sollten Sie klären lassen, wer dieses Gutachten bezahlen muss. So können Sie im Ernstfall beweisen, dass z.B. Risse erst durch die aktuellen Bauarbeiten entstanden sind und können Schadenersatz verlangen.

Kompliziert wird es aber auch für den haftenden Eigentümer des Nachbargrundstückes: Ist er vom Nachbarn in Anspruch genommen worden und liegt die Schuld für die Bauschäden jedoch beim Bauunternehmen, so kann der Eigentümer vom Unternehmer seinerseits Schadensersatz verlangen. Es bleibt jedoch für den Eigentümer das Risiko, dass der Bauunternehmer nicht zahlen kann und er so auf den Aufwendungen sitzen bleibt.

In unserer Rechtsanwaltskanzlei ist Rechtsanwalt Bernd Schäfer spezialisiert auf Fälle aus dem Bau- und Architektenrecht. Vereinbaren Sie einen Termin!

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