Vergütung

Solange einer lebt und sich rührt, findet er immer seine Nahrung, und wenn sie auch gleich nicht die reichlichste ist.
Johann Wolfgang von Goethe

Jeder weiß, daß der Besuch beim Anwalt nicht kostenlos zu haben ist. Jedoch kaum einer weiß, welche Kosten ihn erwarten und wie die Vergütung seines Rechtsanwalts bemessen wird.
 
Lamprecht Rechtsanwälte möchte hier Transparenz schaffen und informiert Sie umfassend über die Vergütung.
 
Der Gesetzgeber hat das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geschaffen, das ein kompliziertes Regelwerk ist. Dieses stellt für die meisten Tätigkeiten einen brauchbaren Rahmen dar, ist häufig jedoch nicht sachgerecht. Mit einer Honorarvereinbarung kann in den meisten Fällen eine abweichende Regelung getroffen werden, die transparenter und leistungsgerechter ist.

Für ein erstes Beratungsgespräch gibt es gegenüber Verbrauchern Obergrenzen und bei wirtschaftlich bedürftigen Mandanten greifen die Beratungshilfe und die Prozeßkostenhilfe.