Regelung zur Kündigungsfrist verstößt gegen Verbot der Altersdiskriminierung

Der EuGH hat mit Urteil vom 19.01.2010 (AZ: C 555/07) entschieden, dass die deutsche Regelung, nach der bei der Berechnung von Kündigungsfristen im Arbeitsrecht die Zeiten der Betriebszugehörigkeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres unberücksichtigt bleiben, eine unzulässige Altersdiskriminierung ist. Daher ist § 622 Abs. 2 S. 2 BGB wegen Verstoß gegen Europarecht nicht mehr anzuwenden. Das Urteil kann hier nachgelesen werden.