Reformen im Erbrecht und im Erbschaftsteuerrecht in Kraft

Seit dem 1. Januar ist die Reform des Erbrechts in Kraft.

Hierdurch ergeben sich Änderungen im Pflichtteilsrecht und bei der Anrechenbarkeit von Pflegeleistungen.

Die mit dem Wachtumsbeschleunigungsgesetz beschlossenen Änderungen sind ebenfalls zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.