Gebühr für die Führung von Darlehenskonten ist unrechtmäßig
Verfasst am 15. Juni 2011 - 9:15
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 07.06.2011, Az.: XI ZR 388/10 festgestellt, dass die darlehensgewährende Bank die Darlehenskonten ausschließlich im eigenen Interesse führt. Daher kann dem Darlehensnehmer hierfür auch keine Gebühr berechnet werden.
Die Pressemitteilung 97/2001 des Bundesgerichtshofs finden Sie hier. Das vollständige Urteil ist hier abrufbar.
Aber Vorsicht: Die Kosten für die Übersendung von Kontoauszügen sind weiterhin erstattungsfähig.
Aktuell
Kanzleiumzug (fast) abgeschlossen
(03.04.2012)
Lamprecht Rechtsanwälte zieht um
(21.03.2012)
