Das AG Germersheim hat entschieden, dass ein Ehemann, der sich nicht ans das gerichtliche Verbot hält, Verbindung mit seiner Frau aufzunehmen, verhaftet werden kann.
Voraussetzung ist, dass der Ehemann vorher gerichtlich angeordnete Sanktionen hartnäckig ignoriert hat. Das OLG Zweibrücken (AZ: 6 WF 55/10) hat diese Entscheidung bestätigt (Quelle: FAZ vom 31.03.2010).