Wohnen, Bauen und Immobilien
„Der Eigentümer kann mit der Sache nach Belieben verfahren“. Nirgends gilt dieser Satz weniger als bei Fällen mit Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Je nach Interessenlage – Eigentümer, Verwalter, Mieter – ergeben sich verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.
Typische Problemfelder sind:
- Streitigkeiten im Mietverhältnis
- Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
- Vertretung von Wohnungseigentümern und Verwaltern
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Ablehnung einer Baugenehmigung
- Bauträger-, Werk- und Architektenverträge
- Baumängel und Gewährleistung
Für Sie tätig:
Cornelia Leicht
Rechtsanwältin
Aktuell
Keine Telefonsperre bei Streit über Telefonrechnung
(20.12.2011)
Erbrechtstage Speyer 2011
(17.10.2011)
