Wohnen, Bauen und Immobilien

„Der Eigentümer kann mit der Sache nach Belieben verfahren“. Nirgends gilt dieser Satz weniger als bei Fällen mit Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Je nach Interessenlage – Eigentümer, Verwalter, Mieter – ergeben sich verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.

Typische Problemfelder sind:

  • Streitigkeiten im Mietverhältnis
  • Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
  • Vertretung von Wohnungseigentümern und Verwaltern
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Ablehnung einer Baugenehmigung
  • Bauträger-, Werk- und Architektenverträge
  • Baumängel und Gewährleistung

Für Sie tätig:

Cornelia LeichtCornelia Leicht
Rechtsanwältin