Vertragsgestaltung und AGB
Der beste Vertrag ist der, in den man nach Vertragsschluß nicht mehr schaut! Falls es doch einmal notwendig werden sollte, ist es wichtig, daß der Vertrag gut gestaltet ist. Spätestens im Prozeß zeigt es sich, ob ein Vertrag mit der notwendigen Sorgfalt ausgearbeitet wurde. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, beraten wir Sie dort wo mögliche spätere Rechtsstreite gewonnen werden: bei der Formulierung Ihrer Rechte und Pflichten.
Typische Problemfelder sind:
- Gestaltung von Verträgen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit und der tatsächlichen Durchsetzbarkeit
- Rechtssichere Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für Sie tätig:
Jürgen Lamprecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
Aktuell
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(20.12.2011)
Erbrechtstage Speyer 2011
(17.10.2011)
