Soziales
Sozialrecht? Betrifft mich das überhaupt?
Die sozialrechtliche Gesetzgebung greift in alle Bereiche des Lebens ein. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, Rente beantragen oder einen Arbeitsunfall hatten, ist die Berührung mit dem Sozialrecht meistens erkennbar. Weniger bekannt ist, dass alle Eltern für ihre Kinder sozialrechtliche Fragen zu klären haben, und sei es nur das Kindergeld.
Typische Problemfelder sind:
- Wahrung der Rechte gegenüber Rentenversicherung z. B. Erwerbsunfähigkeitsrente oder Einstufen in die Pflegestufe
- Verordnung der Hilfs- und Heilmitteln
- Kindergeld und Kindergeldzuschlag
- Übernahme von tatsächlichen Wohnkosten
- Elterngeld
Für Sie tätig:
Isolde Marz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
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