Arzt und Gesundheit
Die zahlreichen Reformen und Gesetzesänderung zeigen: im Gesundheitswesen gibt es hinsichtlich des rechtlichen Rahmens kaum Beständigkeit. Dabei ist die Frage der Haftung praktisch häufig, meist jedoch ohne hochkomplexe Fragestellung. Solche sind eher bei der Kooperation von Ärzten untereinander oder mit anderen Heilberufen zu finden. Auch die Beziehung zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern oder Ärzten wirft besondere Fragen auf.
Typische Problemfelder sind:
- Kunstfehler und Arzthaftung
- Chefarzt- und Belegarztverträge
- Abrechnung und Liquidation
- Rechts- und Haftungsfragen bei Praxisübernahme, Praxisgemeinschaft und Eintritt in eine bestehende Praxis
- Verteidigung
- Behandlungsverträge / Vergütungen
- Zulässigkeit der Werbung für Ärzte und Krankenhäuser
- Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Kassenzulassung und Verträge mit Krankenkassen
- Zulässigkeit und Grenzen biomedizinischer Forschung
Für Sie tätig:
Isolde Marz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
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(17.10.2011)
